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Schwangerschaftsvorsorge Plus

 

Wir bieten Ihnen medizinisch sinnvolle Ergänzungsuntersuchungen an, die über die im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien vorgeschriebenen Leistungen hinausgehen. Diese Untersuchungen erhöhen während der Schwangerschaft die Sicherheit für Sie und Ihr ungeborenes Kind, werden jedoch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.

 

* Ultraschalluntersuchung alle 4 Wochen

 

Nach den Mutterschaftsrichtlinien sind während einer Schwangerschaft bei normalem Verlauf lediglich drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen, und im Bereich der 10., 20. und 30. Schwangerschaftswoche. Schwangere haben jedoch häufig das Bedürfnis, ihr Kind regelmäßig zu sehen. Auch die Frage nach dem kindlichen Geschlecht spielt hier eine Rolle… Aber auch aus medizinischer Sicht ist eine in vierwöchigen Abständen durchgeführte Untersuchung sinnvoll, um beispielsweise frühzeitig ein unzureichendes kindliches Wachstum oder Probleme bezüglich des Mutterkuchens oder des Fruchtwassers zu erkennen.

 

* Toxoplasmose-Antikörpertest

 

Die Toxoplasmose ist eine Infektionskrankheit, die durch einzellige Parasiten hervorgerufen wird. Diese werden vor allem durch Katzenkot und durch rohes bzw. halbgares Fleisch übertragen. Hierzulande haben weniger als ein Fünftel der Frauen im gebärfähigen Alter eine Toxoplasmoseinfektion durchgemacht. Alle anderen Frauen haben somit keinen Immunschutz gegen den Erreger.

Kommt es nun während einer Schwangerschaft zu einer Erstinfektion mit Toxoplasmose, kann dies zu erheblichen Schäden wie Fehlgeburt, kindlichen Hirnschädigungen, Seh- und Hörstörungen führen. Wird die Erkrankung während der Schwangerschaft diagnostiziert, kann sie behandelt und somit Folgeschäden vermieden werden. Toxoplasmose verursacht bei der Schwangeren kaum Krankheitssymptome und ist nur durch Blutuntersuchungen nachzuweisen. Empfehlenswert ist zunächst eine Untersuchung zu Beginn der Schwangerschaft. Im Falle eines fehlenden Immunschutzes sollten zwei weitere Untersuchungen im Schwangerschaftsverlauf erfolgen, um eine eventuelle Erstinfektion rechtzeitig zu entdecken.

So beugen Sie vor:

* Essen Sie nur gut gekochte oder durchgebratene Fleisch- und Wurstwaren.

* Waschen Sie Gemüse, Salat und Obst vor dem Verzehr.

* Waschen Sie Ihre Hände – insbesondere nach der Gartenarbeit, Küchenarbeit und vor dem Essen.

* Wenn Sie eine Katze halten, verwenden Sie am besten Dosen- oder Trockenfutter. Lassen Sie das Katzenklo von einer anderen Person täglich mit heißem Wasser reinigen.

* Lassen Sie zu Beginn der Schwangerschaft und wenn sie kein Schutz haben um die 22 und 32 SSW Ihr Blut auf Toxoplasmose kontrollieren.

 

Zytomegalie-Test (zu Schwangerschaftsbeginn)

 

Zytomegalievirus (CMV-Infektion): Eine Zytomegalie bedroht nicht die Schwangere, kann jedoch als erstmalige Infektion in 40-50% auf das Kind übertragen werden. Von diesen infizierten Kindern weisen circa 13% nach der Geburt gesundheitliche Auffälligkeiten auf.

Das Hauptrisiko für eine Schädigung des Kindes bei der Geburt oder später, besteht bei einer CMV-Erstinfektion in der Frühschwangerschaft.

Nur ~45% der Frauen im gebärfähigen Alter haben Antikörper gegen CMV und sind deshalb geschützt.

 

Listeriose (zu Schwangerschaftsbeginn)

 

Listeriose: Diese bakterielle Infektion wird durch Rohmilchprodukte verursacht. Sie nimmt im Kindesalter meist einen milden grippeähnlichen Verlauf, kann aber in der Schwangerschaft beim ungeborenen Kind eine schwere

generalisierte Erkrankung hervorrufen. Rechtzeitig erkannt, ist eine für das Kind unschädliche Antibiotika-Behandlung fast immer erfolgreich. Daher ist ein Listeriose-Test durch eine einfache Blutuntersuchung empfehlenswert.

 

 

* B-Streptokkennachweis

 

Bei etwa einem Fünftel der werdenden Mütter liegt eine Besiedelung der Scheide mit betahämolysierenden Streptokokken der Gruppe B („B-Streptokokken“) vor. Dies verursacht keine Symptome und ist außerhalb der Schwangerschaft nicht problematisch. Bei einer normalen Geburt kommt das Kind jedoch mit diesem Erreger in Kontakt, was zu schweren Neugeboreneninfektionen führen kann. Von den Fachgesellschaften wird zum Nachweis einer B-Streptokokkenbesiedlung ein Scheidenabstrich in der 35. bis 37. Schwangerschaftswoche empfohlen. Bei positivem Nachweis wird unter der Geburt eine intravenöse Antibiotikatherapie durchgeführt. Dies verringert das Risiko für das Neugeborene erheblich.

 

* 3D/4D-Ultraschall

 

Der 3D/4D-Ultraschall vermittelt Ihnen während der Schwangerschaft eine Vorstellung vom Aussehen Ihres Kindes. Der Zeitraum zwischen 20 und 30. Schwangerschaftswoche hat sich als günstig herausgestellt. Obwohl wir uns für einen 3D/4D-Ultraschall viel Zeit nehmen, gelingt er nicht immer. Voraussetzung sind u.a. günstige Lage des Kindes und ausreichende Fruchtwassermenge – Faktoren, die wir nicht beeinflussen können. Bei Nichtgelingen vereinbaren wir jedoch mit Ihnen einen zweiten Termin.

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